Der Betrieb eines Klärwerks ist eine weitergehende Grundstücksnutzung, die im Hinblick auf Straßenausbaubeiträge einer privaten Nutzung gleichkommt. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor (Az.: 9 LB 132/12 vom 02.02.2015), das sich mit der Einbeziehung eines ...
OVG Lüneburg: Klärwerksbetrieb kommt bei Straßenausbaubeitrag privater Nutzung gleich
Umlagefähiger Aufwand auch auf Klärwerksgrundstück zu verteilen
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