OVG Lüneburg: Klärwerksbetrieb kommt bei Straßenausbaubeitrag privater Nutzung gleich

Umlagefähiger Aufwand auch auf Klärwerksgrundstück zu verteilen

|
|

Der Betrieb eines Klärwerks ist eine weitergehende Grundstücksnutzung, die im Hinblick auf Straßenausbaubeiträge einer privaten Nutzung gleichkommt. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor (Az.: 9 LB 132/12 vom 02.02.2015), das sich mit der Einbeziehung eines ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -