Die Belange Dritter, die zu den rechtmäßigen Wasserbenutzern zählen, müssen zwar bei der Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen berücksichtigt werden, aber die Behörde kann dennoch nach eigenem Ermessen entscheiden. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor ...
OVG Lüneburg: Stauraumkanal kann trotz Einwänden gebaut werden
Beschwerde gegen wasserrechtliche Erlaubnis ohne Erfolg
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