Die Richtigkeit der Anzeige der Messeinrichtungen kann in aller Regel nicht mehr nachträglich in Zweifel gezogen werden, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Aktenzeichen: 1 B 322/18 vom 22.1.2019), mit dem es die Beschwerde gegen einen Beschluss des ...
OVG: Maßgebend für Wasserbezugsgebühr ist von geeichten Einrichtungen gezeigte Menge
Richtigkeit der Anzeige in der Regel nicht mehr in Zweifel zu ziehen
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