OVG MV: Einmaligkeit der Beitragserhebung bezieht sich nicht auf Beitragsfestsetzung

Behörde kann weiteren Abgaben-Bescheid für dasselbe Grundstück erlassen

Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bezieht sich nur auf die Einmaligkeit der Beitragsentstehung und nicht auf die Einmaligkeit der Beitragsfestsetzung bzw. des Beitragsbescheides. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein ursprünglich ergangener Beitragsbescheid aufgehoben worden ist, heißt es in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Den Artikel lesen Sie hier: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -