Die Errichtung und der Betrieb von Grundwassermessstellen sind baugenehmigungspflichtig. Eine Grundwassermessstelle, die zur Beweissicherung anlässlich der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage (WEA) dient, ist baugenehmigungspflichtig, heißt es in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen.
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