Ein Zirkus kann von einer Stadtverwaltung nicht verlangen, dass er über einen längeren Zeitraum über einen Hydranten mit Wasser versorgt wird. Dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 7 L 269/17 vom 22.02.2017), über die EUWID in Ausgabe 17.2017 berichtete, folgt nun auch das Oberverwaltungsgericht ...
OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt „Zirkus-Urteil“
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