OVG NRW ändert seine Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren

Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick für 2017 zu hoch

Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW heute in einem Musterverfahren entschieden und damit nach eigenen Angaben seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert....

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