Eine Anschlussverfügung mit dem Ziel, einen Fehlanschluss zu beseitigen, muss keine Angaben zu technischen Details eines Anschlusses machen. Vielmehr ist sie ausreichend bestimmt, wenn sie dazu auffordert, eine zusätzliche Leitung auf einem Privatweg zu verlegen, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des OVG ...
OVG NRW: Anschlussverfügung muss keine Vorgaben zu technischen Details machen
Anschlusszwang an Regenwasserkanalisation verfolgt öffentliches Interesse
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