OVG NRW: Bebauungsplan muss sichere Abwasserbeseitigung beinhalten

Urteil: Auch Nachbarn müssen keine Wasserschäden hinnehmen

Eine Bebauungsplanung muss eine für Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen sichere Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beinhalten. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist. Überschwemmungen und Wasserschäden als Folge der Planverwirklichung müssten die Nachbarn des Plangebiets ebenso wenig hinnehmen wie die Bewohner des Plangebiets selbst....

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