Eine Bebauungsplanung muss eine für Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen sichere Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beinhalten. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist. Überschwemmungen und Wasserschäden als Folge der Planverwirklichung müssten die Nachbarn des Plangebiets ebenso wenig hinnehmen wie die Bewohner des Plangebiets selbst....
OVG NRW: Bebauungsplan muss sichere Abwasserbeseitigung beinhalten
Urteil: Auch Nachbarn müssen keine Wasserschäden hinnehmen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels