Die Beitragspflicht für ein Grundstück entsteht erst dann, wenn das Grundstück bebaubar wird. Diese Feststellung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil getroffen, das sich mit der Rechtmäßigkeit eines Kanalanschlussbeitrags in Höhe von 22.410 Euro befasst hat (Az.: 15 A 27/10 vom ...
OVG NRW: Beitragspflicht besteht nur für bebaubares Grundstück
Anschluss- und Benutzungsverhältnis erforderlich
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