Das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht können einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zufolge in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich nebeneinander angewendet werden. Wasserrechtliche Maßnahmen der zuständigen Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers sind nicht durch das Bodenschutzrecht ...
OVG NRW: Bodenschutzrecht schließt wasserrechtliche Maßnahmen nicht aus
Inhaltliche Anforderungen an Gewässersanierung von Wasserrecht bestimmt
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