OVG NRW: Bodenschutzrecht schließt wasserrechtliche Maßnahmen nicht aus

Inhaltliche Anforderungen an Gewässersanierung von Wasserrecht bestimmt

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Das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht können einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zufolge in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich nebeneinander angewendet werden. Wasserrechtliche Maßnahmen der zuständigen Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers sind nicht durch das Bodenschutzrecht ...

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