Ein Grundstück, für das in einem Planfeststellungsbeschluss der Bau einer Niederschlagswasser-Entsorgungsanlage festgelegt worden ist, unterliegt im Hinblick auf die Niederschlagswasser-Entsorgung nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Wege der ...
Planfeststellung kann Überlassungspflicht für Niederschlagswasser entfallen lassen
OVG: Zuständigkeit konzentriert sich bei Planfeststellungsbehörde
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -