Gebührenmaßstab bei Regenwassergebühr je „angefangene 25 qm“ rechtswidrig

OVG NRW: Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass der Gebührenmaßstab (Kostenverteilungsschlüssel) bei der Niederschlagswassergebühr je „angefangene 25 qm" rechtswidrig ist. Mit dem Beschluss (Az.: 9 A 1434/14 vom 26. August 2015) ist damit laut Städte- und Gemeindebund ...

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