Die Bedeutung des Anschluss- und Benutzungszwangs bei der Abwasserbeseitigung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss betont. Auch ohne ausdrückliche oder förmliche Widmung kann eine Leitung Teil der öffentlichen Abwasseranlage sein, an die ein Grundstück angeschlossen werden ...
OVG NRW unterstreicht Bedeutung des Anschluss- und Benutzungszwangs
Zentralisierte Abwasserbeseitigung wichtiger Aspekt der Volksgesundheit
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