OVG Rheinland-Pfalz lehnt Berufung gegen Mainzer Klärschlammverbrennungsanlage ab

Keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft zu erwarten

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Von der geplanten Mono-Klärschlammverbrennungsanlage beim Zentralklärwerk Mainz sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft zu erwarten. Eine Klage von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlage bleibt auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Nachdem bereits das ...

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