Aluminium, das als Korrosionsschutz für Trinkwasserleitungen dem Trinkwasser zugegeben wird, ist kein Aufbereitungsstoff, der nach der Trinkwasserverordnung in die Positivliste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren aufgenommen werden muss. Diese Feststellung hat das das Oberverwaltungsgericht ...
OVG Sachsen-Anhalt: Aluminium kein Aufbereitungsstoff für Trinkwasser
Aluminium als Korrosionsschutz bedarf keiner Aufnahme in Positivliste
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