Eine fehlerhafte Regelung in einer Satzung, die zur Nichtigkeit der Satzung im Ganzen führt, kann mit einer Änderungssatzung korrigiert werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in einem Beschluss festgestellt (Az.: 2 M 63/17 vom 01.08.2017). Der Satzungsgeber muss dazu der Änderungssatzung mit ...
OVG Sachsen-Anhalt: Fehlerhafte Regelung in Satzung kann korrigiert werden
Gewässerunterhaltungsbeitrag muss bezahlt werden
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