OVG Sachsen: Fehlende Genehmigung ermöglicht behördliches Einschreiten im Sinne des WHG

Ordnungsverfügung zu Wasserkraftanlage als rechtmäßig bestätigt

Für ein behördliches Einschreiten im Sinne der Gewässerüberwachung genügt es bereits, dass die Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen Vorhabens fehlt. Diese Feststellung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen 4 A 878/17 vom 20.1.2023), mit dem es eine wasserrechtliche Ordnungsverfügung als rechtmäßig bestätigt hat....

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