OVG Sachsen weist Erstattungsanspruch für Aufwendungen für Abwasseranlage zurück

Beschluss: Anspruch gilt nicht für Leistungen eines Dritten

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Bei der Erstattung eines Abwasserbeitrags soll der Aufgabenträger nur die Beiträge zurückzahlen, die er tatsächlich erhalten hat, nicht aber eine Gegenleistung für Naturalaufwendungen erbringen oder eine fiktive Beitragszahlung erstatten. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ...

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