OVG: Schmutzwasseranschlussbeitrag bereits vor Insolvenzverfahren begründet

Beitragspflicht für Anschlussbeitrag entsteht frühestens mit der Satzung

Die Forderung nach einem Schmutzwasseranschlussbeitrag ist bereits vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründet, wenn das Schuldverhältnis schon vor der Verfahrenseröffnung bestand. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss getroffen. Dafür müsse die Forderung nicht schon vollwirksam entstanden und durchsetzbar gewesen sein.

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