Eine Gemeinde kann auch vom Land Niederschlagswassergebühren erheben, wenn dieses eine kommunale Abwasserbeseitigungsanlage für die Niederschlagswasserbeseitigung von Landesstraßen in Anspruch nimmt. Diese Auffassung ist mit einem unanfechtbaren Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Az.: 9 ...
Land muss Gebühr für Beseitigung von Abwasser von Landesstraßen entrichten
Gewässer kann zugleich Bestandteil der städtischen Abwasseranlage sein
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