Land muss Gebühr für Beseitigung von Abwasser von Landesstraßen entrichten

Gewässer kann zugleich Bestandteil der städtischen Abwasseranlage sein

|
|

Eine Gemeinde kann auch vom Land Niederschlagswassergebühren erheben, wenn dieses eine kommunale Abwasserbeseitigungsanlage für die Niederschlagswasserbeseitigung von Landesstraßen in Anspruch nimmt. Diese Auffassung ist mit einem unanfechtbaren Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Az.: 9 ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -