OVG: Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden

"Entwässerung wäre auch bei vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs notwendig"

Der Tagebaubetrieb Jänschwalde darf vorläufig fortgeführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss entschieden und damit der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG (LE-B) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, der auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangen war, stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 aus Gründen des Wasserrechts für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab dem 15. Mai 2022 angeordnet....

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