OVG-Urteil: Gewässerrandstreifen dürfen in Schutzgebietsverordnung einbezogen werden

Schutzgebietsverordnung in Kreisen Friesland und Wittmund rechtmäßig

Gewässerrandstreifen dürfen in eine Schutzgebietsverordnung einbezogen werden. Diese Feststellung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil getroffen, mit dem es die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermausgewässer“ in den Landkreisen Friesland und Wittmund aus dem Jahr 2018 als rechtmäßig bestätigt hat.

Das insgesamt ca. 726 Hektar große Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über fünf Teilflächen, bei denen es sich zum einen um längere Abschnitte mehrerer Fließgewässer handelt, wie das OVG zum Sachverhalt schreibt. Zum anderen wurden einzelne Teiche unter Schutz gestellt. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet diene vor allem der Sicherung des Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiets „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“....

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