Der Schutz des Trinkwassers als einer natürlichen Lebensgrundlage ist ein besonderer Ausdruck der Sozialbindung des Grundeigentums. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil bekräftigt, mit dem das OVG den Zulassungsbescheid für einen Tagebau aufgehoben hat (Az.: 11 A 3048/11 vom ...
Trinkwasserschutz ist besonderer Ausdruck der Sozialbindung des Grundeigentums
OVG Nordrhein-Westfalen hebt Zulassungsbescheid für Tagebau auf
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