OVG verbietet im Eilrechtsschutzverfahren Tötung von Bibern im Oderbruch

Zweifel an Rechtmäßigkeit von Sammelbescheiden

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Biber im Oderbruch dürfen weiterhin nicht getötet oder gefangen werden. Ein Gewässerunterhaltungsverband im Oderbruch darf bis auf Weiteres zur Abwehr von Schäden durch Biberbauten auch Biberdämme und Erdbaue nicht beschädigen oder zerstören. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss ...

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