OVG: Wasser- und Abwassergebühren in Potsdam waren rechtswidrig

Die Erhebung von Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Schmutzwasser sowie von Niederschlagswasser durch die Landeshauptstadt Potsdam war bezogen auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 nicht rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit drei Urteilen entschieden (Aktenzeichen OVG 9 B 14/19, OVG 9 B 22/19 und OVG 9 B 23/19 vom 14.5.2025), die noch nicht in schriftlicher Form vorliegen. Die Revision hat das OVG nicht zugelassen.

Gegenstand der drei Verfahren waren einerseits Bescheide zu Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren betreffend die Jahre 2010, 2011 sowie 2012 und andererseits Bescheide zu Niederschlagswasser für das Jahr 2010, erläuterte das OVG in einer Mitteilung.

Die beklagte Landeshauptstadt Potsdam lasse die Ver- oder Entsorgung durch eine Fremdleisterin durchführen. Das ist seit 2002 die Energie und Wasser Potsdam GmbH, an der die Stadtwerke zu 65 Prozent beteiligt sind. Die Leistung werde auf der Grundlage eines Ver- und Entsorgungsvertrages aus dem Jahr 1998 erbracht. Das Stadt zahle hierfür ein Entgelt, das in die Gebühren einfließt, die von Bürgern durch Bescheid erhoben werden.

Die Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide sieht das OVG darin begründet, dass die Angemessenheit des an die GmbH entrichteten Entgelts nicht plausibel gemacht worden sei.

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