Das Wasserentnahmeentgeltgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Änderungsgesetzes (WasEG NRW 2011), das im Juli 2011 in Kraft getreten ist, ist verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster durch drei Urteile vom Freitag vergangener Woche entschieden, die noch nicht in ...
OVG: Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW ist verfassungsgemäß
Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit unzumutbar beeinträchtigt
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