Ein von der Stadt beherrschtes Versorgungsunternehmen darf keine bürgerlich-rechtliche Stiftung gründen. Das geht aus einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hervor (Az.: 16 A 1451/10 vom 19.12.2012), gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist. Als gesetzliche Grundlage führt das ...
Kommunaler Wasserversorger darf keine Stiftung gründen
OVG NRW: Stiftungsvermögen jeglichem Zugriff der Stadt entzogen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -


