Das OVG Lüneburg hat die Klage eines Erschließungsträgers abgewiesen, der von der beklagten Gemeinde die Erstattung von rund 90.000 Euro für die Herstellung des Schmutzwasserkanals einschließlich der Grundstücksanschlüsse im II. Bauabschnitt eines Baugebiets forderte (Aktenzeichen 9 LB 407/19). In dem Rechtstreit ging es um die Auslegung des Erschließungsvertrages....
OVG weist Klage eines Erschließungsträgers zum Bau eines Schmutzwasserkanals ab
Im Fokus des Konflikts stand die Auslegung des Erschließungsvertrages
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