Pächter muss den Zustand einer Fläche in einem Feuchtgrünlandbiotop wiederherstellen

OVG Lüneburg wies Beschwerde gegen naturschutzrechtliche Anordnung zurück

Der Pächter eines in einem Naturschutzgebiet liegenden Grundstücks muss den bisherigen Zustand einer von ihm bearbeiteten Fläche rekonstruieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat eine entsprechende Beschwerde gegen eine naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung nach Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Feuchtgrünlandbiotops zurückgewiesen....

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