Ein Papierhersteller aus Osnabrück muss aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1930 ein Nachbargrundstück weiterhin mit Wasser beliefern. Den entsprechenden Wasserversorgungsvertrag darf das Unternehmen nicht kündigen, heißt es in dem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 14 U ...
Papierhersteller darf Vertrag von 1930 über Wasserversorgung nicht kündigen
Nachbarin muss weiterhin mit Wasser beliefert werden
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