Im Streit um das Planfeststellungsverfahren zum „Kiessandtagebau Bühne-Ost“ hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil abgelehnt. Im Ilsetal im Landkreis Harz sollen auf einer Ackerfläche von rund 50 ha Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagsstoffen gewonnen werden.
Der Leitsatz, den das OVG seinem Beschluss voranstellt, besagt, dass die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für ein Kiesabbauvorhaben eine positive Grundabtretungsprognose voraussetzt. Die bei einer Nassabgrabung durch Freilegung des Grundwassers bewirkte Neuanlage eines Baggersees sei als Herstellung eines Gewässers und damit als Gewässerausbau anzusehen, wenn die entstandene oberirdische Wasserfläche auf Dauer bestehen bleiben soll.
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