Weil er gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstößt, darf der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über den Neubau der Bundesautobahn A 39 im Bauabschnitt von Ehra bis Wolfsburg nicht vollzogen werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht ...
Planfeststellung zu A 39 bei Wolfsburg verstößt gegen Verschlechterungsverbot
BVerwG: Prüfung darf nicht der Ausführungsplanung überlassen werden
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