
Die Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss „Neue Ems“ in Warendorf sind im gegenseitigen Einvernehmen durch einen Vergleich beendet worden. Das teilte die Bezirksregierung Münster mit. Der Planfeststellungsbeschluss sei damit bestandskräftig, so dass die Stadt Warendorf als Vorhabenträgerin nun mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme „Neue Ems“ beginnen könne.
Die Bezirksregierung Münster hatte im Juni des vergangenen Jahres auf Antrag der Stadt Warendorf den Planfeststellungsbeschluss für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf „Neue Ems“ im innerstädtischen Bereich, verbunden mit Verbesserungen des Hochwasserschutzes zwischen den Emsstationierungen km 292.580 bis 294.600, erlassen. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss haben insgesamt fünf Anwohner Klage vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Im Zuge der gerichtlichen Erörterungen habe sich ergeben, dass die Gründe für die Klageerhebung einvernehmlich geklärt werden können. Das beklagte Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, die als Vorhabenträgerin beigeladene Stadt Warendorf und die Kläger haben nun einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, so die Bezirksregierung.



