Planungsfehler bei Gewässerschutz: Bei A20-Elbtunnel muss nachgebessert werden

BVerwG: Öffentlichkeitsbeteiligung hätte durchgeführt werden müssen

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Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss bei der A20-Elbquerung noch nachgebessert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A20 Ende April vor diesem Hintergrund für ...

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