Plastik in der Schlei: Verfahren gegen Auflagen eingestellt

Das Verfahren gegen drei Mitarbeiter der Stadtwerke Schleswig wegen fahrlässiger Verschmutzung der Schlei mit kleinen Kunststoffpartikeln ist eingestellt worden. Die Einstellung sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten mit Beschlüssen vom 26. und 29. September erfolgt, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Schleswig am Mittwoch mit.

Zwei der Angeklagten seien hinreichend verdächtig, ein Vergehen der fahrlässigen Gewässerverunreinigung begangen zu haben, teilte der Gerichtssprecher weiter mit. Im Falle einer Verurteilung erscheine die Schuld dem Gericht jedoch gering, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe nicht. Gegen den dritten Angeklagten wurde das Verfahren gegen Auflagen vorläufig eingestellt: Er muss dem Gerichtsbeschluss zufolge insgesamt 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Auflagen seien geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, hieß es.

Anfang März 2018 war bekannt geworden, dass aus der Kläranlage in Schleswig in den Monaten zuvor unbemerkt und unbeabsichtigt große Mengen an kleinen Kunststoffteilchen in die Schlei gelangt waren. Die Plastikteile gehörten zu verpackten und dann geschredderten Speiseresten, die damals dem Faulschlamm beigemischt wurden, um Energie zu gewinnen. Diese bekamen die Stadtwerke von einem Unternehmen aus Nordfriesland.

„Stadtwerke haben sich
für Gewässerschutz eingesetzt“

Nach Ansicht des Gerichts haben die Stadtwerke Schleswig den Fehler in der Kläranlage abgestellt und sich massiv für die Gewässerreinigung eingesetzt, wie der Sprecher sagte. Die Kläranlage habe zum damaligen Zeitpunkt dem Stand der Technik entsprochen, die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften seien erst vier Jahre nach Bekanntwerden der Plastikverunreinigungen der Schlei verschärft worden. Die Angeklagten seien zudem nicht vorbestraft und durch das mehrjährige Ermittlungsverfahren belastet.

Im Zusammenhang mit der Gewässerverunreinigung war auch gegen den Geschäftsführer der Stadtwerke Schleswig sowie Mitarbeiter der Firma aus Nordfriesland ermittelt worden. Dieses Ermittlungsverfahren wurden im Frühjahr eingestellt.

Nach der von den Ländern nach dem Vorfall an der Schlei angestoßenen dritten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (EUWID 40.2019) ist die Bezugsgröße für Fremdbestandteile wie etwa Altpapier, Glas, Metalle, plastisch nicht verformbare sowie nicht abgebaute Kunststoffe von zwei Millimeter auf einen Millimeter abgesenkt worden. Verpackungen oder Verpackungsbestandteile sind vor der Behandlung von Lebensmittelabfällen abzutrennen. (dpa/EUWID)...

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