Polder Wyhl/Weisweil: Klage wegen Fristversäumung abgewiesen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage der Bürgerinitiative gegen den Bau des Polders Wyhl/Weisweil mit Urteil vom 13. Mai 2026 wegen Fristversäumung als unzulässig abgewiesen. Die Bürgerinitiative, eine vom Umweltbundesamt (UBA) anerkannte Umweltvereinigung, wandte sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss das Landratsamts Emmendingen für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil vom 22. September 2025.

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