Das Oberste Verwaltungsgericht der Republik Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau (EUWID 1/2.2023) aufgrund der Klage von Umweltorganisationen bestätigt. Darauf weist der Deutsche Naturschutzring (DNR) hin, der den Beschluss zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem BUND Brandenburg erstritten hat. Die drei Organisationen sind Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände.
Zwar liege die Begründung der Entscheidung vom 7. März 2023 noch nicht vor, das Oberste Verwaltungsgericht habe den Beschluss jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände bestätigt. Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend dürfe auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden.
Informieren Sich sich hier über die Reaktion des DNR auf den Beschluss......