Die zuständige Behörde darf Betreiber von privaten Trinkwasserbrunnen zu umfassenden Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung verpflichten, wenn der Regelungsgehalt der entsprechenden Bescheide klar erkennbar ist. Die von einem Grundstückseigentümer angefochtenen Bescheide des Landkreises Altenkirchen sind ...
Private Brunnenbetreiber bei klaren Regeln zu umfassenden Untersuchungen verpflichtet
OVG Rheinland-Pfalz ändert Urteil des VG Koblenz zu Hausbrunnen
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