Der Landkreis Altenkirchen darf Betreiber von privaten Trinkwasserbrunnen nicht zu umfassenden Untersuchungen nach Anlage 4 der Trinkwasserverordnung verpflichten, wenn diese unklar sind. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in einem Urteil vom 15. März 2017 entschieden (Az.: 2 K 1337/16.KO). Entsprechende ...
Private Brunnenbetreiber nicht zu unklaren umfassenden Untersuchungen verpflichtet
VG Koblenz hebt zwei Bescheide des Landkreises Altenkirchen auf
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