Private grundsätzlich ohne Anspruch auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

BVerwG: Wasserbenutzer allein Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlage

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Privatpersonen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Festsetzung oder Beibehaltung eines Wasserschutzgebietes. Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung entfalten Drittschutz allenfalls nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots zugunsten qualifiziert und individualisiert Betroffener. Diese ...

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