Ein im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragenes „Quellwasserbezugsrecht“ wird durch einen Bebauungsplan, der das dienende Grundstück mit einem allgemeinen Wohngebiet überplant, nicht hinsichtlich seines Inhalts und seiner Schranken ausgeformt. Diesen Leitsatz stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) einem aktuellen Beschluss voran....
Quellwasserbezugsrecht: Anträge gegen Bebauungsplan scheitern vor VGH Bayern
Bebauung laut Grundstückseigentümern erhebliche Gefahr für Quelle
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