Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den Bundesländern zur Unterhaltungspflicht der Deiche entlang des Rheins stellen keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Antrag von Grundstückseigentümern auf ...
Regelung der Deich-Unterhaltung durch Länder nicht verfassungswidrig
OVG: Auch innerhalb von NRW keine Ungleichbehandlung zu erkennen
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