Die Gebühren für die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung können mit Blick auf den Gleichheitssatz nur unter bestimmten Bedingungen nach dem Wasserverbrauch bemessen werden. Entweder wird die daraus folgende Benachteiligung der Wassergroßverbraucher durch die Regelung einer Gebührendegression ausgeglichen, ...
Regenwassergebühr: Benachteiligung von Großverbrauchern ist auszugleichen
BverwG: Kein direkter Zusammenhang mit Wasserverbrauch
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