Wenn es ein Wasserversorger versäumt, einem Kunden zeitnah mitzuteilen, dass ein Wasserzähler gewechselt wurde, fallen mögliche Fehlfunktionen des Zählers in die Risikosphäre des kommunalen Aufgabenträgers. So urteilte das Verwaltungsgericht Greifswald in einem aktuellen Fall, der sich mit einem Streit um ...
Risiko für Versorger: Kunde muss Information über Austausch von Wasserzähler bekommen
Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zu Trinkwassergebühren
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