Ein Wasserverband ist zur Rückerstattung eines Verbandsbeitrags verpflichtet, wenn der entsprechende Beitragsbescheid aufgehoben worden ist. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Erstattung. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen hervor (Aktenzeichen: 7 K 2202/18 vom 13.07.2018), gegen das die ...
Rückerstattung von Wasserverbandsbeitrag: Bescheid muss aufgehoben worden sein
Unbegründeter Verdacht, der Verband werde nicht bezahlen, genügt nicht
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