Bestandskräftige Gebührenbescheide können nur auf Grundlage der Abgabenordnung (AO) aufgehoben oder geändert werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Greifswald mit einem Urteil die Klage eines Grundstückseigentümers gegen einen Bescheid über die Umlagegebühr für einen Abwasserverband ...
Rücknahme eines Gebührenbescheides nur auf Grundlage der Abgabenordnung möglich
VG Greifswald zum Verfahren bei der Erhebung von Umlagegebühren
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