Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Notwendigkeit einer zeitlichen Obergrenze für die rückwirkende Beitragserhebung kann nicht auf die Erhebung von Gebühren übertragen werden. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem aktuell veröffentlichten Urteil getroffen, das ...
Rückwirkungsverbot des BVerfG zu Beiträgen kann nicht auf Gebühren übertragen werden
VGH: Nutzer kann keine Schätzung abzusetzender Mengen verlangen
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