Mit Schaffung der Anschlussmöglichkeit an das Abwassernetz entsteht die sachliche Beitragspflicht, auch wenn das anfallende Abwasser bisher in einer Kleinkläranlage gereinigt wurde. Aus diesem Grund sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Beiträge für die Entsorgung von Schmutzwasser zu begleichen. Dies ...
Sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn Anschlussmöglichkeit vorhanden ist
Eigentümerin eines Ritterguts muss für Kosten zum Großteil aufkommen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels