Säumniszuschläge bleiben auch nach Aufhebung eines Bescheides bestehen

VG Cottbus: Zahlungsunwillige müssen mögliche Konsequenzen tragen

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Ein Abwasserentsorger kann für einen nicht beglichenen Abwasserbeitrag auch dann einen Säumniszuschlag verlangen, wenn der entsprechende Beitragsbescheid mittlerweile aufgehoben wurde. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor (Az.: 1 K 979/12 vom 03.09.2014). In dem Verfahren wandte sich ein ...

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